Studium
Zum Start des Wintersemesters 2022/23 haben sich Wissenschaftsministerium, Landesrektorenkonferenz und Berufsakademie Sachsen auf einen Handlungsrahmen vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie verständigt und am 28. September 2022 ein Eckpunktepapier unterzeichnet.
An den sächsischen Hochschulen und Einrichtungen der BA sollen alle Lehrveranstaltungen in Präsenz stattfinden, sofern nicht besondere Umstände gebieten, Lehrveranstaltungen in digitalen Formaten durchzuführen.
Aktuelle Informationen erhalten Sie bei den Einrichtungen:
- Hochschule für Bildende Künste Dresden
- Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden
- Palucca Hochschule für Tanz
- Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig
- Hochschule für Musik und Theater »Felix Mendelssohn Bartholdy« Leipzig
- HTW Dresden
- HTWK Leipzig
- Hochschule Mittweida
- Hochschule Zittau/Görlitz
- Westsächsische Hochschule Zwickau
- Evangelische Hochschule Dresden
Ein Rückblick:
Die Zahl der Corona-Neuinfektion in Sachsen hatte die sächsischen Hochschulen im Verlauf des Wintersemesters 2021/22 vor neue Herausforderungen in der Organisation ihrer Abläufe gestellt. Das sächsische Wissenschaftsministerium, die Landesrektorenkonferenz (LRK) und die Berufsakademie Sachsen (BA Sachsen) hatten sich daher auf ein erweitertes Eckpunktepapier zum Hochschulbetrieb während des laufenden Wintersemesters verständigt. Diese beinhalteten im Wesentlichen die Ausweitung der Online-Lehrangebote und der Statuskontrollen am Rande von Präsenzveranstaltungen sowie der Testpflicht und die Nachschärfung von Abstands- und Hygieneregeln, wo notwendig und geboten.
Zu Beginn des Wintersemesters 2021/22 waren die Hochschulen und die Berufsakademie Sachsen größtenteils wieder zur Präsenzlehre zurückgekehrt. Aufgrund der Pandemielage mussten sie dann verstärkt digitale Lehrformate anbieten. Für Präsenzveranstaltungen galt dieVoraussetzung, dass die Studierenden bzw. Teilnehmenden über einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis verfügen. Ziel war zu jeder Zeit ein größtmöglicher Gesundheitsschutz.
Hochschulautonomie:
Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz gesteht den Hochschulen weitgehende Autonomie zu. Daher entscheiden die Hochschulen selbst, welche Festlegungen sie an ihrer jeweiligen Einrichtung bezüglich der Durchführung von Prüfungen und Veranstaltungen treffen. Sie bewerten die Situation anhand des Infektionsgeschehens und gemäß der aktuell geltenden Corona-Verordnung.
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Verlängerung der Regelstudienzeit:
Um Nachteile für die Studierenden zu vermeiden, wurde im Winteresemester 2021/22 erneut eine Verordnung zur Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit beschlossen. Diese Möglichkeit sieht das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz explizit für die besondere Ausnahmesituation der Corona-Pandemie vor. Zur Pressemitteilung
Hochschulfreiheitsgesetz § 114a Verlängerung der Regelstudienzeit aufgrund der COVID-19-Pandemie