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Aktuelle Regelungen

Corona-Schutzverordnung

Die Staatsregierung hat die Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 aufgehoben.

Seit dem 3. Februar 2023 gelten in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen und keine Isolationspflichten für Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind. Darüber hinaus entfallen ab dem 8. April 2023 sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz.

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