Häufig gestellte Fragen zu den Nebenwirkungen
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Impfstoffe gegen das Coronavirus sind gut wirksam und ihr Nutzen überwiegt mögliche Risiken. Seitdem die Impfstoffe gegen das Coronavirus im Einsatz sind, gibt es aber auch immer wieder Berichte zu Nebenwirkungen. In den meisten Fällen sind diese Impfreaktionen und Nebenwirkungen sehr leicht und von kurzer Dauer. In seltenen Fällen können aber auch Impfkomplikationen auftreten.
Treten Nebenwirkungen nach der Impfung auf, sollten Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin aufsuchen. Bei Nebenwirkungen, die das »übliche Maß« überschreiten, besteht eine ärztliche Meldepflicht an das örtliche Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt übermittelt an das Paul-Ehrlich-Institut und die zuständige Landesbehörde – in Sachsen ist das die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen. Darüber hinaus sind Ärzte verpflichtet, die ihnen aus ihrer ärztlichen Behandlungstätigkeit bekanntwerdenden unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu melden. In Sachsen hat hierzu die Sächsische Impfkommission (SIKO) eine Handlungsanleitung erstellt, die eine Hilfestellung bei Einschätzung und Vorgehen bei etwaigen Impfnebenwirkungen bietet.
Impfschäden werden durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen bearbeitet. Ein Impfschaden kann gemäß § 60 IfSG beim Kommunalen Sozialverband Sachsen geltend gemacht werden.
Primärer Ansprechpartner bei Nebenwirkungen ist für den Impfling in erster Linie die Ärztin bzw. der Arzt. Gerne können Sie Nebenwirkungen auch noch zusätzlich beim Paul-Ehrlich-Institut über die Webseite www.nebenwirkungen.bund.de oder über die SafeVac 2.0-App (die App des Paul-Ehrlich-Instituts) melden.
Schwerwiegende Nebenwirkungen bei Impfstoffen sind sehr selten, aber nie ganz auszuschließen. Liegt ein Verdacht auf einen Impfschaden vor, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens zu stellen.
Personen, die einen Impfschaden vermuten, sollten sich zunächst mit ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt besprechen. Sollte sich der Verdacht erhärten, sollte umgehend eine notwendige Untersuchung zur Klärung des Falls eingeleitet werden. Dazu kontaktieren dann die Ärztinnen und Ärzte das Gesundheitsamt. Für die Anerkennung eines Impfschadens sind die Versorgungsämter der Bundesländer zuständig.
Beratungsstelle Opferentschädigung für Impfgeschädigte Sachsen: https://www.ksv-sachsen.de/opferentschaedigung.html
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